In diesem Abschnitt unseres Leitfadens möchten wir Sie ausführlich über das Thema TENS-Therapie zu Hause informieren. Wir beleuchten die anfallenden Kosten und die Möglichkeit, ein TENS-Gerät von Ihrer Krankenkasse finanzieren zu lassen. TENS-Geräte gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, sowohl preisgünstige Modelle aus Discountmärkten als auch hochwertige Geräte von verschiedenen Herstellern. Im Kapitel "Kaufratgeber - TENS-Geräte" sowie im FAQ-Bereich gehen wir ausführlich auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen ein.
Sie haben vielleicht bereits eine TENS-Behandlung bei einem Arzt oder Therapeuten erhalten. Angesichts der Tatsache, dass die Schmerzlinderung durch Reizstrom eine medizinische Anwendung ist, drängt sich die Frage auf, ob die Kosten für ein TENS-Gerät von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können. Diesem Thema widmen wir in diesem Kapitel besondere Aufmerksamkeit.
Inhaltsverzeichnis: Was Sie über die Kostenübernahme bei TENS-Geräten wissen sollten
- Was bedeutet "Kostenübernahme" genau?
- Können die Kosten für Geräte von der TENS Zentrale übernommen werden?
- Welche Möglichkeiten gibt es für eine Kostenübernahme?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Kostenübernahme zu beantragen?
- Wo erhalten Sie ein TENS-Gerät auf ärztliche Verordnung?
- Welche Schritte sind notwendig?
- Welche Dokumente werden benötigt?
- Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine TENS-Therapie?
- Für welche Arten von Schmerzen oder Beschwerden kann eine Kostenübernahme beantragt werden?
Die Kostenübernahme bei TENS-Geräten: Was bedeutet das genau?
Unter einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse versteht man, dass anfallende Gebühren für eine Therapie, ein Therapiegerät, Medikamente oder andere Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, sofern sie auf ärztliche Anordnung erfolgen. In diesem Fall muss der Patient, sofern er nicht von einer Zuzahlung befreit ist, lediglich einen Eigenanteil von bis zu 10 Euro zahlen.
Aber wie verhält es sich im Zusammenhang mit der TENS-Therapie? Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für ein TENS-Gerät? Ärzte können sogenannte TENS-Geräte (Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) einschließlich des Zubehörs, wie Elektroden, bei entsprechender Indikation verordnen. Diese TENS-Geräte werden zur häuslichen Anwendung verliehen und müssen nach einer bestimmten ärztlich festgelegten Dauer zurückgegeben werden. Die Krankenkassen können die Kosten übernehmen, sobald eine medizinische Notwendigkeit für die Therapie besteht.
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Aber sind diese TENS-Geräte wirklich nur zum vorübergehenden Leihen?
Ja, ein TENS-Gerät, das auf ärztliche Verschreibung hin vergeben wird, ist nur eine Leihgabe. Diese Geräte wurden vom Hersteller entsprechend aufbereitet, bevor sie an den Patienten weitergegeben werden. Der Patient erhält das Reizstromgerät lediglich für die vom Arzt festgelegte Zeit. Wenn diese "Mietdauer" abläuft, muss entweder eine neue ärztliche Verordnung eingeholt werden oder das Gerät wird zurückgegeben. Ein von der Krankenkasse finanziertes TENS-Gerät ist also immer nur vorübergehend verfügbar.
Kostenübernahme bei TENS-Geräten von der TENS Zentrale: Können die Kosten für Geräte von der TENS Zentrale übernommen werden?
Nein. Obwohl alle Reizstromgeräte von der TENS Zentrale als zertifizierte Medizinprodukte gelten, werden die Kosten für diese Geräte nicht von der Krankenkasse übernommen. Alle Reizstromgeräte von der TENS Zentrale sind frei käufliche Geräte, die weder auf ärztliche Verschreibung noch auf Kosten der Krankenkasse erhältlich sind.
Aber worin besteht der Vorteil eines Geräts von der TENS Zentrale im Vergleich zu einem Kassengerät? Zunächst einmal können Sie sicher sein, dass Ihr Gerät nagelneu ist und nicht schon von zahlreichen Patienten zuvor genutzt wurde. Sie erhalten also ein vollkommen neues Gerät, das gründlich geprüft und frisch aus der Produktion kommt. Zudem bleibt es Ihr Eigentum. Einmal gekauft, gehört es Ihnen dauerhaft. Anders als bei einem Gerät von der Krankenkasse müssen Sie es nicht nach Ablauf einer bestimmten Frist zurückgeben.
Aber das ist noch nicht alles! Therapiegeräte, die von der Krankenkasse finanziert werden, bieten in der Regel nur die Programme und Einstellungen, die auf die spezifische Diagnose abgestimmt sind, die Ihr behandelnder Arzt gestellt hat. Sie können sie also nicht unbedingt für andere Schmerzbehandlungen nutzen. Die Geräte von der TENS Zentrale verfügen über eine Vielzahl von Programmen, die auf unterschiedliche Indikationen und Beschwerden zugeschnitten sind und viele Funktionen, die den meisten Therapiegeräten fehlen.
Privat oder gesetzlich versichert? Die Möglichkeiten der Kostenübernahme bei TENS-Geräten
Wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine TENS-Therapie zur Schmerzlinderung verordnet hat, stellt sich die Frage, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel nach Genehmigung durch die Krankenkasse die Kosten erstattet, wobei die gesetzliche Zuzahlung zwischen 5,00€ und 10,00€ beträgt. Nach Erhalt des Geräts erhalten Sie normalerweise eine Rechnung, die innerhalb der dort angegebenen Frist zu begleichen ist. Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für ein solches TENS-Therapiegerät übernimmt, erfahren Sie am besten direkt bei ihr.
Für privat versicherte Patienten wird eine Mietrechnung ausgestellt, die im Anschluss bei der jeweiligen privaten Krankenkasse eingereicht werden kann. Wir empfehlen, die Kostenübernahme im Vorfeld mit der Krankenversicherung abz
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Schmerzen und Leiden: Bei welcher Art Leiden kann eine Kostenübernahme von TENS-Geräten beantragt werden?
Krankenkassen bezahlen eine TENS-Anwendung in der Regel bei folgenden Schmerzformen:
- Nervenschmerzen (Gürtelrose, Trigeminusneuralgie usw.)
- Schmerzen nach Unfällen / Verletzungen
- Phantomschmerzen (nach Amputationen)
- Schmerzen, die bei einer Krebserkrankung auftreten
- Schmerzen bei Durchblutungsstörungen
- Schmerzen des Bewegungsapparates (z. B. Muskel-, Rücken- oder Gelenkschmerzen)
Die richtige Anwendung und die Elektrodenplatzierung können Sie hier im Ratgeber nachlesen: Link zur Elektrodenplatzierung und Anwendung
Weitere Fragen zur Kostenübernahme bei TENS-Geräten? Kontaktieren Sie uns gerne
Natürlich können Sie uns auch bei weiteren Fragen gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gerne individuell und geben Ihnen Unterstützung auf dem Weg zur Kostenübernahme. Sie können uns jederzeit über die Service-Hotline und das Kontaktformular erreichen.
Wo erhalte ich ein TENS- oder eine EMS-Gerät?
Die TENS Zentrale bietet eine Auswahl an TENS- und EMS-Geräten auf Rezept und als Kaufgeräte an. Hier ein Überblick der Leihgeräte:
- TENS-Gerät für gesetzlich Versicherte
- TENS-Gerät für privat Versicherte
- EMS-Gerät für gesetzlich Versicherte
- EMS-Gerät für privat Versicherte
Weitere interessante Hintergrundinformationen zu TENS- und EMS-Geräten
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- FAQ: TENS-Geräte und die Kostenübernahme - Häufig gestellte Fragen
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