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Gesetzlich Versicherte: TENS-Gerät zum Leihen (gesetzl. Zuzahlung: €5)
Normaler Preis €5,00 EURNormaler PreisGrundpreis proVerkaufspreis €5,00 EUR -
Gesetzlich Versicherte: EMS-Gerät zum Leihen (gesetzl. Zuzahlung: €5)
Normaler Preis €5,00 EURNormaler PreisGrundpreis proVerkaufspreis €5,00 EUR -
Auf Rezept: Perifit Care+ (gesetzlich Versicherte; HMV: 15.25.19.2002)
Normaler Preis €10,00 EURNormaler PreisGrundpreis proVerkaufspreis €10,00 EUR -
Auf Rezept: Emy Beckenbodentrainer (gesetzlich Versicherte; HMV: 15.25.19.2027)
Normaler Preis €0,00 EURNormaler PreisGrundpreis proVerkaufspreis €0,00 EUR
TENS-, EMS- und Beckenbodengeräte auf Rezept
Bestimmte medizinische Elektrostimulationsgeräte und Beckenbodentrainer können bei entsprechender Indikation ärztlich verordnet werden. In dieser Kategorie finden Sie Geräte, die für eine Versorgung gesetzlich Versicherter vorgesehen sind.
Welche Versorgung möglich ist, hängt vom verordneten Hilfsmittel, der Krankenkasse und dem jeweils gültigen Vertrag ab. Versorgungszeiträume und Genehmigungsanforderungen können sich deshalb zwischen Krankenkassen unterscheiden.
Wie funktioniert die Versorgung mit einem Rezept?
Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse benötigen wir grundsätzlich die ärztliche Verordnung. Je nach Krankenkasse kann zusätzlich eine Genehmigung erforderlich sein. Die konkreten Vertragsbedingungen prüfen wir im Rahmen der Versorgung.
Bei Leihgeräten endet eine laufende Versorgung mit der Rückgabe des Geräts. Wird das Gerät ohne vorherige Rückgabe aufgrund einer Folgeverordnung weiter genutzt, bleibt es dieselbe Versorgung. Innerhalb derselben Versorgung fällt aufgrund einer Folgeverordnung keine erneute gesetzliche Zuzahlung an.
Welche Geräte können auf Rezept verordnet werden?
Zum Sortiment gehören unter anderem TENS-Geräte für die Schmerztherapie, EMS-Geräte zur Muskelstimulation sowie ausgewählte Beckenbodentrainer. Entscheidend ist, welches Hilfsmittel ärztlich verordnet wurde und welche Vertragsbedingungen für Ihre Krankenkasse gelten.
Häufige Fragen zu Geräten auf Rezept
Kann ich ein TENS-Gerät auf Rezept bekommen?
Bei entsprechender medizinischer Indikation kann ein TENS-Gerät ärztlich verordnet und über die gesetzliche Krankenversicherung versorgt werden. Die konkreten Bedingungen hängen von Ihrer Krankenkasse ab.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung richtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben. Eine bestehende Zuzahlungsbefreiung wird entsprechend berücksichtigt.
Muss ich bei einem Folgerezept erneut zuzahlen?
Nein, wenn das Gerät nicht zurückgegeben wurde und die Folgeverordnung dieselbe laufende Versorgung fortsetzt, fällt aufgrund des Folgerezepts keine erneute gesetzliche Zuzahlung an.
Wie lange darf ich ein Leihgerät behalten?
Der Versorgungszeitraum hängt von der jeweiligen Krankenkasse und dem gültigen Vertrag ab. Liegt für Ihre Krankenkasse ein verifizierter Zeitraum vor, ist dieser maßgeblich.
Wann endet eine Versorgung?
Bei einem Leihgerät endet die laufende Versorgung mit der Rückgabe des Geräts. Wird später aufgrund einer neuen Verordnung erneut ein Gerät abgegeben, handelt es sich um einen neuen Versorgungsfall.

